Gesetzliche
Gebühren

Gesetzliche Grundlage für die Berechnung des anwaltlichen Honorars von Rechtsanwälten ist auch bei Scheidungen das Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG).

Gebühren-
vereinbarung

Wir bieten gutes Recht zu fairen Preisen! Über die Höhe der Kosten unserer außer- gerichtlichen Tätigkeit kann eine Gebührenvereinbarung getroffen werden (Pauschal- oder Stundenhonorar).

Prozess-
kostenhilfe

Falls Sie nicht in der Lage sein sollten, den Rechtsanwalt aus eigenen Mitteln zu bezahlen, kann im Scheidungsverfahren Prozesskostenhilfe beantragt werden. Wir helfen Ihnen gerne bei der Antragstellung.

Kostensenkung

Eine Scheidung ganz ohne Rechtsanwalt ist gesetzlich immer noch nicht zulässig. Verläuft die Scheidung jedoch einvernehmlich, so reicht es i.d.R. aus, wenn ein Scheidungsanwalt den Scheidungsantrag für einen der Ehegatten bei Gericht einreicht. Der andere Ehegatte kann diesem Scheidungsantrag im Termin einfach zustimmen, ohne einen eigenen Rechtsanwalt zu benötigen. Zahlreiche Amtsgerichte senken bei einer einvernehmlichen Scheidung den Gegenstandswert für das Scheidungsverfahren ab. Dies führt für die Verfahrensbeteiligten zu geringeren Gerichts- und Anwaltskosten. Eine einvernehmliche Scheidung kann demzufolge ein wirkungsvolles Mittel zur Kostensenkung darstellen. Scheidungsanwalt Dirk Löber berät Sie gerne und findet sicher auch in Ihrem Fall einen kostengünstigen und schnellen Weg zur Scheidung. Rufen Sie uns an!

Wie teuer ist eine Scheidung?

Unter Scheidungskosten versteht man die Anwaltskosten sowie die Kosten, die das Gericht beansprucht. Die Rechtsanwaltskosten werden auf der Basis des Ehegatteneinkommens (dreifaches Nettoeinkommen beider Ehegatten) berechnet. Dieser Streitwert wird in der Regel um 1.000,00 EUR erhöht für die Durchführung des Versorgungsausgleichs. Der so ermittelte Streitwert ist nicht der Betrag, den die Mandanten zu zahlen haben, sondern nur die Berechnungsgrundlage unseres Honorars. Wenn wir das Verfahren betreiben und sich die Parteien einig sind, kann auf einen zweiten Anwalt verzichtet werden. Dazu kommen noch die Gerichtskosten, die sich ebenfalls auf der Grundlage des Streitwerts berechnen.

Beispiel: Das monatliche Nettoeinkommen der Eheleute beträgt insgesamt 2.600,00 EUR. Die Parteien werden einvernehmlich geschieden, der Versorgungsausgleich durchgeführt. In diesem Fall enstehen im gerichtlichen Scheidungsverfahren Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.249,50 EUR. Die Gerichtskosten, die im Beispiel 498,00 EUR betragen, werden zwischen den Eheleuten geteilt.